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PREISE |
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Auf dem Kampe 9, 49152 Bad Essen Schledehauser Str. 104, 49152 Bad Essen Tel.: 05472 / 969 42-0 I Fax: 05472 / 18 19 |
KAUFBERATUNG Die Abrechnung erfolgt auf Basis unseres Stundensatzes von 115,00€/Std. zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer von derzeit 19% zuzüglich der Fahrtkostenerstattung in Höhe von 0,50€/km (Fahrzeit gilt als Zeitaufwand) zuzüglich einer Nebenkostenpauschale von 5% |
MIETVERTRAGSSERVICE Die Aushändigung des von uns entworfenen Mietvertrages wird mit 10,00€/Exemplar (nicht durchschreibend) abgerechnet. Benötigen Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Verträge? In diesem Fall wird unsere Dienstleistung nach tatsächlichem Aufwand auf Basis unseres Stundensatzes von 115,00€/Std. zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer von derzeit 19%. zzgl. Fahrtkosten von 0,50€/km (siehe Mietvertragsservice) abgerechnet.
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WERTERMITTLUNG / GUTACHTEN Die Abrechnung erfolgt auf Basis des §9 JVEG (Justizvergütung– und Entschädigungsgesetz) nach entstehendem Aufwand auf Basis unseres Stundensatzes von 115,00€/Std. zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer von derzeit 19% zuzüglich der Fahrtkostenerstattung in Höhe von 0,50€/km (Fahrzeit gilt als Zeitaufwand) zuzüglich einer Nebenkostenpauschale von 5%. Für Einfamilienhäuser berechnen wir für eine kurz-Wertermittlung pauschal 900,00€ zuzüglich Fahrtkosten (0,50€/km). Ein ausführliches Verkehrswertgutachten eines Einfamilienhauses wird auf Basis der Stundensätze des JVEG ca. 2.500,00€ zzgl. Fahrtkosten betragen. Marktwerteinschätzungen sind bei Erteilung eines Vermarktungsauftrages grundsätzlich kostenfrei; resultiert kein Vermarktungsauftrag berechnen wir pauschal 250,00€. Bei Mehrparteienhäusern, Gewerbeimmobilien, Grundstücken, land-/ forstwirtschaftlichen Flächen und sämtlichen weiteren Immobilien vereinbaren wir einen gesonderten Preis gemäß Umfang des Objektes (siehe Wertermittlung / Gutachten). |
MIETER / VERMIETER Die Provision beträgt bei Wohnobjekten 2,38 Kaltmieten inkl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer, mindestens jedoch 1.500,00€. Bei gewerblichen Objekten 2,38 Kaltmieten inkl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer, mindestens jedoch 2.500,00€. Details hierzu entnehmen sie bitte den Geschäftsbedingungen. Die Provision ist bei privatem Wohnraum vom jeweiligen Auftraggeber (Bestellerprinzip) zu zahlen; bei Gewerbeimmobilien vom Mieter/Pächter. |
HINWEIS: Bei Wohnraumvermietung ist bezüglich der Vermittlungstätigkeit das Bestellerprinzip seit dem 01.06.2015 verbindlich. Dies bedeutet, dass die Vermittlungsprovision vom jeweiligen Auftraggeber zu entrichten ist. Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für Vermietungen von Wohnimmobilien. Bei Vermittlung von Einfamilienhäusern (inkl. Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung) sowie Eigentumswohnungen gilt aufgrund gesetzlicher Regelung seit dem 23.12.2020, dass der Verkäufer mindestens 50% der Vermittlungsprovision übernehmen muß. Bei sämtlichen weiteren Objekten (Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte) gilt weiterhin die alte Regelung, an welcher wir zur Vermeidung von versteckten Kosten festhalten.
Es gelten folgende Preise: |
VERKÄUFER Die Verkäuferprovision bei Einfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen beträgt 3,57% des notariell beurkundeten Kaufpreises. Diese ist verdient und fällig mit der notariellen Beurkundung und zahlbar innerhalb 14 Tagen nach notarieller Beurkundung (siehe Geschäftsbedingungen). Selbstverständlich sind die Beratungsgespräche sowie der Ortstermin zur Besprechung der Vermarktung kostenfrei — auch wenn Sie sich nicht für uns als Ihren Partner entscheiden sollten! Bei sämtlichen weiteren Objekten fällt keine Verkäuferprovision an!
Sollten Sie während der Vermarktungszeit Ihre Verkaufsabsicht aufgeben, so ist lediglich unser tatsächlicher Aufwand zu erstatten (siehe Geschäftsbedingungen). |
BEI BEAUFTRAGUNG EINZELNER BAUSTEINE: Sie können uns auch für einzelne Bausteine beauftragen: - Bewertung: Ermittlung des Verkaufspreises unter Berücksichtigung sämtlicher wertbeeinflussender Faktoren auf Basis der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- Entwicklung erstellten Sachwertrichtlinie - SW-RL. - Exposé: Erstellung eines aussagekräftigen und seitens der finanzierenden Institute und Banken verwendbaren Exposés inkl. Zusammenstellung der Objektunterlagen und Erstellung hochwertiger Objektfotos Dank unseres umfangreichen Equipments. Bewerbung des Objektes in Print– und OnlineMedien sowie in unseren Schaufenstern und auf www.wellnerimmobilie.de. - Besichtigungen: Durchführung sämtlicher Besichtigungen zur Beantwortung auftretender Fragen und Darstellung der Potenziale und Möglichkeiten sowie gegebenenfalls möglicher oder erforderlicher Veränderungen des Objektes. Durchführung der Zweit- und Drittbesichtigungen sowie Begleitung bei Besichtigung durch den Finanzierer / Gutachter. - Kaufabwicklung: Betreuung der gesamten Kaufabwicklung inkl. Führung der Kaufpreisverhandlungen, Erstellung eines Vorvertrages und Unterstützung bei Ausarbeitung des notariellen Vertragsentwurfes. Begleitung bei der notariellen Beurkundung. - Übergabe: Übergabe des Kaufobjektes inkl. Dokumentation und Erstellung des Übergabeprotokolls und Unterstützung bei ggf. auftretenden Fragen und Unklarheiten.
Wir berechnen jeden dieser Bausteine mit 1,19% der Kaufpreissumme. Sie bestimmen selbst, an welcher Stelle Sie unsere Unterstützung benötigen. Rechnungsempfänger ist jeweils der Auftraggeber. |
KÄUFER Die Käuferprovision bei Einfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen beträgt 3,57% des notariell beurkundeten Kaufpreises.. Bei Vermittlung sonstiger Kaufverträge beträgt die Vermittlungsprovision 5,95% des notariell beurkundeten Kaufpreises, zu zahlen vom Käufer. Diese ist verdient und fällig mit der notariellen Beurkundung und zahlbar innerhalb 14 Tagen nach notarieller Beurkundung (siehe Geschäftsbedingungen). |
IMMOBILIE DES MONATS: |